Welche Beschädigungen gibt es?
- Allgemeine regelmäßige Kontrolle
- In einen Nagel getreten
- Schuhsohle abgenutzt
- Schuhe durchgescheuert
- Gegenstand auf den Schuh gefallen
Allgemeine regelmäßige Kontrolle
Sie sollten Ihre täglichen Arbeitsbegleiter gut trocknen und auslüften lassen. Für eine optimale Haltbarkeit führen sie diesen Prozess nach jedem Gebrauch durch. Zum Trocknen stellen Sie das paar Sicherheitsschuhe nicht direkt an eine Heizung, einen Ofen oder eine andere Hitzequelle, sondern lassen Sie sie in einem trockenen warmen Raum stehen. Damit die Schuhe auch von Innen vollständig trocknen können, lockern oder entfernen Sie die Schnürung und die Innensohle. Während das paar Schuhe trocknet, überprüfen Sie diese auf Kratzer, Fremdkörper, Risse oder sonstige Schäden. Durch eine solche umfangreiche Routine können Sie Ihre Sicherheitsschuhe deutlich länger benutzen.
In einen Nagel getreten
Wenn Sie in einen Nagel oder Ähnliches getreten sind ist in jedem Fall Vorsicht geboten, da Ihr Schuh nicht mehr zuverlässlich wasserdicht ist. Wenn sie beispielweise auf einem Bauhof arbeiten und mit vielen Säuren und Laugen hantieren, sollten Sie immer darauf achten, dass Ihr Sicherheitsschuh vollständig flüssigkeitsabweisend ist, da Sie durch gewisse Chemikalien Verätzungen und andere ernstzunehmende Verletzungen erleiden können.
Schuhsohle abgenutzt
Sie sollten regelmäßig Ihre Schuhe auf das Profil überprüfen. Ist ihr Profil schon abgenutzt ist es höchste Zeit ein neues Paar zu beantragen, denn bei der Arbeit laufen Sie Gefahr zu rutschen und sich dabei zu verletzten. Ein weiterer Effekt einer abgenutzen Schuhsohle ist die schlechte Körperhaltung, weil Ihre Füße Ihren Körper nicht mehr unterstützen. Eine schlechte Körperhaltung führt auf Dauer zu Rückenproblemen und kann schwerwiegende Folgen verursachen.
In den Schuhsohlen können gelegentlich Risse entstehen. Das kann verschiedene Gründe haben. Verzichten Sie hierbei darauf, die Sohle zusammen zu kleben, da dies keine sichere Methode zur Reperatur ist. Vor Allem schützen diese Schuhe nach einem Riss nicht mehr vor Flüssigkeiten oder Fremdkörpern.
Schuhe sind hydrolysiert
Wenn Sie sehen, dass der Stoff Ihrer Sicherheitsschuhe krümelig ist oder abblättert, deutet das auf eine Zersetzung des Stoffes hin. Sie sollten sich jetzt von Gefahren fernhalten und so schnell wie möglich ein neues Paar anschaffen. Eine solche Beschädigung ist nicht mehr zu reparieren.
Gegenstand auf den Schuh gefallen
Je nach Größe, Gewicht und Spitze des Gegenstandes, der auf den Schuh gefallen ist, muss dieser rundum gründlichst auf Beschädigungen überprüft werden. Achten Sie auch auf die Seiten und Schutzplatten in den Schuhen. Wenn Sie bemerken, dass eine Schutzplatte verrutscht ist, sollten Sie dies Ihrem Vorgesetzten melden, da dieser für die persönliche Schutzausrüstung der Arbeitnehmer verantwortlich ist. Es kann auch vorkommen, dass ein Teil des Leders im Schuh Schäden vorweist. Dadurch können Flüssigkeiten in den Schuh eintreten und Sie gegebenenfalls verletzen. Bemerken Sie einen Kratzer, auch wenn der Gegenstand den Stoff des Schuhwerks nicht durchdrungen hat, sollten Sie selbst das auch schleunigst melden.
Erfahrungsbericht eines Handwerkers auf einem Bauhof:
Bedingt durch meine Tätigkeit auf einem Bauhof in München gehört das Tragen von Sicherheitsschuhen zu meinen täglichen Pflichten. Hierfür erhalte ich über meinen Gehaltszettel alle 1,5 Jahre einen Zuschuss von 100 Euro, was für jeden ersichtlich viel zu wenig ist – für ein Paar vernünftiger Sicherheitsschuhe. In den ersten Monaten meiner Beschäftigung dort habe ich mich in die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Sicherheitsschuhe, sowie deren Kostenübernahme, verstärkt eingelesen. Zu meinem Leidwesen bieten die Gesetzestexte einen deutlichen Auslegungsspielraum für die Arbeitgeber. Beispielsweise ist der notwendige Austausch der Schuhe nicht klar geregelt, da dies natürlich unmittelbar mit den jeweiligen Arbeitsbedingungen wie dem Arbeitsumfeld zusammen hängt. Natürlich spricht die Berufsgenossenschaft eine Empfehlung aus, und zwar dass die Arbeitsschuhe möglichst jährlich gewechselt werden sollten. Dies teilte ich meinem Chef seinerzeit auch mit – leider ohne entsprechende Auswirkungen bis heute.
Nun hat ein zum Glück glimpflicher Arbeitsunfall vergangene Woche erneut dazu geführt, dass ich das Thema Sicherheitsschuhe wieder aufgreifen musste. Während der Arbeit bin ich ausgerutscht und in einen mit Holz beladenden Container gefallen wobei mein Fuß auf einem leider noch mit Nägeln versehenen Brett unsanft gelandet ist. Zu meinem Glück hat mein Sicherheitsschuh hier entsprechend seiner Ausstattung meine Füße vor einer Verletzung durch den eindringenden Nagel bewahrt, allerdings konnte man danach deutliche Löcher und Risse in der Sohle sehen. Nun kommen wir auf einem Bauhof ja auch mit gefährlichen Flüssigkeiten in Kontakt, wodurch die Frage aufgeworfen wurde, ob jetzt ein außerordentlicher Anspruch auf ein Paar neue Sicherheitsschuhe besteht, bzw. ob ein Tausch der Schuhe letztendlich vorgeschrieben ist. Dazu muss man natürlich wissen, dass es unterschiedliche Schutzklassen bei Sicherheitsschuhen gibt. Angefangen mit der Schutzklasse SB mit Zehenlappe, offenem Fersenbereich und Antistatik geht es über die Klasse S1 mit geschlossenem Fersenbereich zu S2 mit Schutz vor Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme bis hin zu S3, die zusätzlich eine durchtrittsichere Sohle hat– was mich in meinem Fall vor einer schwereren Verletzung bewahrt hat. Wir sind mit unseren Schuhen in der höchsten Sicherheitsklasse, da wir auf dem Bauhof wie erwähnt auch in Kontakt mit gefährlichen Stoffen kommen können.
Also recherchierte ich erneut in diversen Gesetzestexten und auch in Internet Foren, aber war wieder wenig erfolgreich. Leider regelt der Gesetzgeber nicht wirklich, wann ein Arbeitsschuh ausgetauscht werden muss, bzw. ab welchem Zeitpunkt ein Arbeitgeber zum Ersatz verpflichtet ist. Immer gibt es nur Empfehlungen ohne klare Regelungen. Natürlich gibt es eine Vielzahl an Gesetzes urteilen, bei denen bspw. Einem Arbeitnehmer gekündigt werden kann im Falle der Verweigerung des Tragen von Arbeitsschuhen. Aber das wollte ich hier nur kurz erwähnt haben, um die doch sehr schwammige Gesetzeslage in Deutschland herauszustellen… Zusammenfassend kann ich jedenfalls hier nur sagen, dass ich eben einfach keinerlei konkrete Regelungen finden konnte, wann ein Handlungsbedarf des Arbeitgebers eintritt. Zum Glück hat mein Chef in meinem speziellen Fall super reagiert. Bei der Schilderung des Vorfalls und des Vorzeigen der beschädigten Sohle hat er einer Erstattung für neue Sicherheitsschuhe sofort zugestimmt. Ich kann daher nur jedem raten, der in ähnliche Situationen wie ich gerät, einfach das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Denn auch, wenn Geldsparen bei allen Unternehmen höchste Priorität hat, ist die Sicherheit der Mitarbeiter bestimmt überwiegend ebenso wichtig. Keinem ist geholfen, wenn die Mitarbeiter mit Verletzungen ausfallen die mit entsprechender Sicherheitskleidung hätten vermieden werden können.
Leave a Reply